Innenminister Renz: Ein Plus für touristisches Marketing
Eine solche kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung kann das Innenministerium verleihen und dann von der Gemeinde im amtlichen Verkehr geführt werden z.B. auf dem Ortseingangsschild.
Der Tourismus spielt seit jeher in Middelhagen, Gager und Thiessow eine übergeordnete Rolle und ist der wichtigste Wirtschaftsfaktor. Mit der Verleihung der Bezeichnung „Ostseebad“ wird die Gemeinde Mönchgut in eine Gruppe anderer angesehener Gemeinden eingegliedert und mit ihnen gleichgestellt.
Das Ministerium für Inneres und Europa kann gemäß § 8 Absatz 4 Satz 1 Kommunalverfassung M-V auf Antrag der Gemeinde kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnungen verleihen. Eine kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung ist kein Bestandteil des amtlichen Gemeindenamens, sondern stellt ein eigenständiges Element neben dem Gemeindenamen dar. Sie trifft eine Aussage über den Status, die Eigenart oder Funktion der betreffenden Gemeinde in aktueller oder historischer Hinsicht.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bereits eine Reihe von Städten und Gemeinden, die eine dem Gemeindenamen vorangestellte kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung verliehen bekommen haben.
So darf Neubrandenburg seit 2019 die Bezeichnung „Vier-Tore-Stadt“ führen, Teterow ist seit 2017 „Bergringstadt“, Gnoien kann sich „Warbelstadt“ nennen (2017), Rostock erhielt den Namenszusatz „Universitätsstadt“ (2016), Ueckermünde die Bezeichnung „Seebad“ (2013), Neustrelitz ist seit 2013 "Residenzstadt", die Stadt Neukalen „Peenestadt“ (2012), die Stadt Malchow darf sich „Inselstadt“ nennen (2011), die Stadt Ribnitz-Damgarten ist seit 2009 „Bernsteinstadt“, die Gemeinde Ankershagen hat den Namenszusatz „Schliemanngemeinde“ (2010) und Woldegk ist seit 2008 die „Windmühlenstadt“. Die Gemeinde Heringsdorf ist seit 2007 offiziell als „Ostseebad“ bekannt und Güstrow seit 2006 „Barlachstadt“.