Torsten Renz

Torsten Renz: Gesetzliche Bestandsgarantie für kleine Schulen? – Rot-Rot spielt auf Zeit

Die CDU-Fraktion hat heute dem Landtag einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der ein Moratorium für die Schließung von Schulen bis zum 31.07.2030 aufgrund von zu geringen Schülerzahlen vorsieht. Der Koalitionsvertrag der rot-roten Regierung sieht unter Punkt 276 vor, keine Schulen mehr im Land schließen und das Schulnetz bis 2030 langfristig zu sichern. Die CDU-Fraktion wollte dieses Bekenntnis heute mit einer Gesetzesänderung absichern. Die Linkskoalition bestehend aus SPD und DIE LINKE hat dies abgelehnt. Hierzu erklärt der Bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Torsten Renz:
 
„Rot-Rot will angeblich keine Schulen schließen – eine Rechtsgarantie abzugeben in Form eines Gesetzes, das wollte Rot-Rot aber auf keinen Fall. Im Ergebnis heißt das: Die Schulen sollen auf das politische Versprechen von SPD und LINKEN vertrauen. Auch dies ist ein Beispiel für Politik nach Gutsherrenart: Statt eines Rechtanspruchs gibt es nur ein Versprechen – das sich problemlos wieder einkassieren lässt, wenn es opportun ist.
 
Zudem agiert die Koalition selbst in ihrer eigenen Logik sehr verwirrend. Für das Schuljahr 2022/2023 wurden noch Ausnahmegenehmigungen für ein Schuljahr erteilt. Die Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung gab die Entscheidung darüber mit Pressemitteilung vom 30. Mai 2022 bekannt. Dabei hatten eine Vielzahl der genannten Schulen bereits seit dem Schuljahr 2017/2018 entsprechende schuljährliche Ausnahmegenehmigungen u. a. wegen unzumutbarer Schulwegzeiten erhalten.
 
Seit Mitte 2022 glänzt das Bildungsministerium jedoch mit Nichtstun und Abwarten. Warum erfolgt eine gesetzliche Änderung nicht schnellstmöglich mit Wirkung zum kommenden Schuljahr 2023/2024? Warum wird den Schulen nicht schnell und unbürokratisch Rechtssicherheit gegeben? Warum sind seit den ersten Ankündigungen im Jahr 2021 keine gesetzlichen Festlegungen erfolgt?
 
Die nun plötzlich in der Debatte von der Bildungsministerin angekündigte Senkung der Mindestschülerzahlen zum Ende dieses Jahres wirft vielmehr weitere Fragen auf. Eine Absenkung der Schülermindestzahlen führt nämlich nicht zum grundsätzlichen Ausschluss von Schulschließungen. Auch diese Grenze kann unterschritten werden. Was ist dann, Frau Ministerin?
 
Bemerkenswert ist in dem Zusammenhang die SPD-Position. So kündigt die SPD an, die große Schulgesetznovelle bereits in drei Monaten, und damit im Oktober, auf den Weg bringen zu wollen. Da bisher regulär im Oktober keine Landtagssitzung angesetzt ist, kann ich bereits jetzt die Zustimmung und Unterstützung meiner Fraktion für den Antrag der SPD auf eine Sondersitzung des Landtages ankündigen. Oder gehört diese Aussage etwa auch zu der Ankündigungspolitik von Rot-Rot?"