Torsten Renz: Mecklenburg-Vorpommern, Land der superreichen Azubis?
Berufsschülerinnen und Berufsschüler in Mecklenburg-Vorpommern können einen finanziellen Zuschuss beantragen, wenn sie lange Anfahrtswege zur Schule haben. In den Schuljahren 2022/2023 und 2021/2022 gab es in Mecklenburg-Vorpommern weniger Berufsschüler, die finanzielle Unterstützung für Fahrt- und Übernachtungskosten beantragt haben als in den vorherigen Schuljahren. Das Bildungsministerium führt dies darauf zurück, dass die Ausbildungsvergütungen in den letzten zwei Jahren stark gestiegen seien. Zudem führte das Ministerium die sinkende Inanspruchnahme auf das Azubi-Ticket und das Deutschland-Ticket zurück. Hierzu erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Torsten Renz:
„Ist Mecklenburg-Vorpommern wirklich das Land der superreichen Azubis? Ich glaube das eher nicht. Der Zuschuss für Berufsschülerinnen und Berufsschüler ist seinerzeit auf Betreiben der CDU-Fraktion in der Großen Koalition noch unter Minister Brodkorb eingeführt worden. Anfänglich war die Richtlinie so ausgestaltet, dass der potenzielle Antragsberechtigtenkreis extrem klein war - entsprechend klein war die Zahl derjenigen, die von der Richtlinie profitierten. Insbesondere dadurch, dass die Verdienstobergrenze angehoben wurde, wuchs die Zahl der Anspruchsberechtigten erheblich - und damit auch die Zahl derjenigen, die einen Zuschuss bekamen.
Seit 2018/2019 sinkt die Zahl der Azubis, die einen Zuschuss erhalten, kontinuierlich. Während Frau Oldenburg darüber jubelt, dass die Azubis in MV immer mehr verdienen und deswegen weniger Anträge gestellt werden, ist die eigentliche Erklärung eine andere: Die Bildungsministerin hat es schlicht versäumt, die Verdienstobergrenze den steigenden Ausbildungsvergütungen anzupassen. Dadurch sind immer weniger junge Menschen antragsberechtigt. Mit dem Azubi-Ticket und dem Deutschlandticket dürfte das alles wenig zu tun haben, zumal weite Strecken im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern aus gutem Grund nach wie vor eher mit dem PKW zurückgelegt werden.
Ähnlich sieht es die IHK. Sie konstatiert in einer schriftlichen Stellungnahme im Rahmen einer Anhörung zur Richtlinie: ,Die genannte Richtlinie war ein wichtiges Instrument, um die duale Berufsausbildung, speziell den Besuch der Berufsschulen, zu unterstützen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat über einen langen Zeitraum das Netz der Berufsschulen ausgedünnt und war somit verantwortlich für zunehmend lange Wege für Berufsschüler. Das wurde über mehrere Legislaturperioden mit wechselnden politischen Verantwortungen umgesetzt. Lange Wege führen zu steigenden Kosten für die Berufsschüler. Die aus dem Jahr 2015 stammende Richtlinie wurde mehrfach angepasst. Der aktuelle Grenzwert von 750,00 € Ausbildungsvergütung findet im ersten Ausbildungsjahr noch gute Anwendung, im zweiten weniger, im dritten kaum noch. Das gilt für die IHK-Ausbildungsverhältnisse. Die Richtlinie ist eine Ergänzung zum Azubi-Ticket, erfüllt aber aktuell nicht unsere Erwartungen.‘
Die Stellungnahmen von DGB und HWK kommen zu ähnlichen Ergebnissen. Die CDU-Fraktion hat Änderungen im Sinne der Azubis bereits im Rahmen der Beratungen zum vergangenen Doppelhaushalt angemahnt und wird dies im Rahmen der Beratungen zum aktuellen Doppelhaushalt erneut tun. Der Grenzwert muss auf mindestens 1.000,00 € angehoben werden.“